Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (1. BBankVErmÜVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 273; Geltung ab 01.10.2024
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Absatz 7 Satz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 247) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Oktober 2024 BBankVErmÜV § 3 (neu), § 3

Die Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 9. April 2009 (BGBl. I S. 813) wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt:

§ 3

Die in § 31 Absatz 7 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbank übertragen."

2.
Der bisherige § 3 wird § 4.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner



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