Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Schlussformel - Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) (51. EDENRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 275; Geltung ab 23.01.2025

Schlussformel



Der Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung

In Vertretung Heinzl

Anzeige