Neunte Verordnung zur Änderung der Trennungsgeldverordnung (9. TGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 287; Geltung ab 24.09.2024
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 83 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. September 2024 TGV § 5a, § 10

Die Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999 (BGBl. I S. 1533), die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S. 27) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5a Satz 2 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 2 bis 4 und" und die Wörter „im Übrigen" gestrichen.

2.
In § 10 werden die Wörter „nur bis zum 31. Dezember 2023" durch die Wörter „bis einschließlich 31. Dezember 2028" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. September 2024.

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Schlussformel



Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser



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