Die
Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. Juni 1999 (BGBl. I S. 1533), die zuletzt durch
Artikel 12 der Verordnung vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S. 27) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5a Satz 2 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 2 bis 4 und" und die Wörter „im Übrigen" gestrichen.
- 2.
- In § 10 werden die Wörter „nur bis zum 31. Dezember 2023" durch die Wörter „bis einschließlich 31. Dezember 2028" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. September 2024.