Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertneunundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden) (1. EDVK-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 289; Geltung ab 31.10.2024
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Oktober 2024 EDVK-IFR-PV

Die Zweihundertneunundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden) vom 8. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 231) wird wie folgt geändert:

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertneunundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. EDVK-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. EDVK-IFR-PV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339
Artikel 55 SektMindAnpV Änderung der Zweihundertneunundvierzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)
... zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden) vom 8. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 231), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 289 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur ...


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