Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertersten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) (5. EDDW-VFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 294; Geltung ab 12.12.2024

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 12. Dezember 2024 EDDW-VFR-PV

Die Zweihunderterste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) vom 23. Juni 2000 (BAnz. S. 13.789), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Mai 2019 (BAnz AT 07.06.2019 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis ab 2023)



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