Artikel 1 - Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) (69. EDDF-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 298; Geltung ab 23.01.2025
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Januar 2025 EDDF-IFR-PV

Die Zweihundertzwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) vom 13. November 2002 (BAnz. S. 25.489), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 221) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

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Zitierungen von Artikel 1 Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 69. EDDF-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 69. EDDF-IFR-PV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339
Artikel 34 SektMindAnpV Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
... und vom Flughafen Frankfurt am Main) vom 13. November 2002 (BAnz. S. 25.489), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 298 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur ...


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