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Eingangsformel - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen, Klageerwiderungen oder Rechtsmitteln von beihilfeberechtigten Mitgliedern des Bundestages sowie beihilfeberechtigten ehemaligen Mitgliedern des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie ihren Hinterbliebenen auf das Bundesverwaltungsamt (BTBeihZustAno k.a.Abk.)

A. v. 09.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 307
Geltung ab 26.10.2024; FNA: 2030-14-243 Beamte

Eingangsformel



Nach § 27 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4650) geändert worden ist, in Verbindung mit § 56 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92) geändert worden ist, ordnet die Präsidentin des Deutschen Bundestages auf der Grundlage des Ältestenratsbeschlusses in der 32. Sitzung am 25. Mai 2023 an:

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