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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 26.10.2024

§ 2 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen, Klageerwiderungen oder Rechtsmitteln von beihilfeberechtigten Mitgliedern des Bundestages sowie beihilfeberechtigten ehemaligen Mitgliedern des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie ihren Hinterbliebenen auf das Bundesverwaltungsamt (BTBeihZustAno k.a.Abk.)

A. v. 09.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 307
Geltung ab 26.10.2024; FNA: 2030-14-243 Beamte

§ 2 Übergangsregelung



Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.