Der Wortlaut der
Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung vom
31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1506, 1519), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1872) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 6 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 3.
- Die folgenden Nummern 8 und 9 werden angefügt:
- „8.
- Unterstützungskommando der Bundeswehr und
- 9.
- Operatives Führungskommando der Bundeswehr."