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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (2. SKBPRVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
Die Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Nummern 4 und 5 werden aufgehoben.
- 2.
- Nummer 6 wird Nummer 4.
- 3.
- Nummer 7 wird aufgehoben.
- 4.
- Die Nummern 8 und 9 werden die Nummern 5 und 6.
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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. SKBPRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. SKBPRVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 2. SKBPRVÄndV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. April 2025 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2025 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16646/a318300.htm