Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (2. SKBPRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 316; Geltung ab 01.04.2025, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 2 Weitere Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2025 SKBPRV offen

Die Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummern 4 und 5 werden aufgehoben.

2.
Nummer 6 wird Nummer 4.

3.
Nummer 7 wird aufgehoben.

4.
Die Nummern 8 und 9 werden die Nummern 5 und 6.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. SKBPRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SKBPRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 2. SKBPRVÄndV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. April 2025 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2025 in ...


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