Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung (1. BPolZollVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 319; Geltung ab 10.11.2024
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 68 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), der zuletzt durch Artikel 26 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung


Artikel 1 ändert mWv. 10. November 2024 BPolZollV Anlage

In Nummer 4 der Anlage zu § 1 der Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1867), die zuletzt durch Artikel 27 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden die Wörter „Friedrichshafen-Löwenthal (Flughafen)" gestrichen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 10. November 2024 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed