Tools:
Update via:
Zitierungen von § 25 StBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 StBerG Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit (vom 01.01.2015)
... in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 ergebenden Haftpflichtgefahren (§ 25 Abs. 2) nachgewiesen wird. (3) Die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis ...
§ 162 StBerG Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten (vom 01.08.2021)
... im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 bedient, nicht mitteilt oder 8. entgegen § 25 Abs. 2 Satz 1 nicht angemessen versichert ist oder 9. entgegen § 29 Abs. 1 die ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
V. v. 15.07.1975 BGBl. I S. 1906; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
§ 14 DVLStHV Anzeige von Veränderungen (vom 23.11.2010)
... und der Widerruf einer vorläufigen Deckungszusage sind der gemäß § 25 Absatz 2 des Gesetzes zuständigen Aufsichtsbehörde von dem Versicherungspflichtigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... das Wort Aufsichtsbehörde" ersetzt. 14. In § 24 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils das Wort Oberfinanzdirektion" durch das Wort ... durch das Wort Aufsichtsbehörde" ersetzt. 15. § 25 Abs. 3 wird aufgehoben. 16. In § 26 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort sieben" ...
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 9 VVRG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... § 117 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes" ersetzt. (8) In § 25 Abs. 2 Satz 2 und § 67 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1665/v23725.htm