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Zitierungen von § 58 StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 StBerG Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen (vom 12.04.2008)
... ausübt. Als berufliche Niederlassung eines ausschließlich nach § 58 angestellten Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gilt seine regelmäßige, ...
§ 57 StBerG Allgemeine Berufspflichten (vom 01.08.2022)
... Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 3 Nr. 4 sowie der §§ 58 und 59. Eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem ...
§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit (vom 01.08.2022)
... oder einer Berufsausübungsgesellschaft, 3. Angestellte, die nach § 58 mit dem Recht der Zeichnung Hilfe in Steuersachen leisten. (2) Eine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)
V. v. 12.11.1979 BGBl. I S. 1922; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 42 DVStB Nachweis der besonderen Sachkunde
... Die steuerliche Beratung kann auch im Rahmen einer Tätigkeit als Angestellter nach § 58 des Gesetzes erfolgt sein. (7) Einschlägig im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 9 APAReG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... § 58 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I ...

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... überwiegend ausübt. Als berufliche Niederlassung eines ausschließlich nach § 58 angestellten Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gilt seine regelmäßige, ... Beruf des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten unvereinbar." 35. § 58 Satz 2 Nr. 5 wird durch folgende Nummern 5 und 5a ersetzt: „5. als Angestellte ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... auch ohne Einwilligung des Auftraggebers offenbart werden." 14. § 58 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 56 Abs. ...

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 10 RDAufStG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind" ersetzt. 19. § 58 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Nr. 1 bis 3" ...
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