Tools:
Update via:
Zitierungen von § 79 StBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 StBerG Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung (vom 12.04.2008)
... die Gebühr zur Hälfte zu erstatten. (3) In einer Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 können der Höhe nach andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Gebühren ...
§ 40 StBerG Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren (vom 01.08.2021)
... zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ...
§ 44 StBerG Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" (vom 01.08.2022)
... zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ...
§ 48 StBerG Wiederbestellung (vom 01.08.2021)
... zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ...
§ 54 StBerG Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht (vom 26.10.2024)
... zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, sofern nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist. (4) Die Anerkennung wird wirksam mit der Aushändigung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... zur Hälfte zu erstatten. (3) In einer Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 können der Höhe nach andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten ... Mitglied des Vorstandes kann mehreren Abteilungen angehören." 46. § 79 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, sofern nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist. (4) Die Anerkennung wird wirksam mit der Aushändigung ...
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung" eingefügt. (73) In § 79 Absatz 2 Satz 4 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1665/v23787.htm