interne Verweise§ 84 StBerG Arbeitsgemeinschaft (vom 01.08.2021) ... die Zuständigkeit der einzelnen Steuerberaterkammern begründet ist. (2) § 83 Absatz 1 und 2 gilt sinngemäß für die Personen, die für die Arbeitsgemeinschaft tätig ...
§ 85 StBerG Bundessteuerberaterkammer (vom 01.08.2022) ... oder den Mitgliedern ihres Präsidiums zur Mitarbeit herangezogen werden, gilt § 83 Absatz 1 und 2 entsprechend. (5) Die Mitglieder eines Organs oder eines Ausschusses der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 21 NotBRMoG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... eingefügt: „§ 74a Mitgliederakten". c) Die Angabe zu § 83 wird wie folgt gefasst: „§ 83 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme ... c) Die Angabe zu § 83 wird wie folgt gefasst: „ § 83 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen". 2. § 3a wird ... 74a gilt entsprechend." b) In Absatz 7 Satz 3 werden die Wörter „ § 83 dieses Gesetzes und" gestrichen und wird das Wort „stehen" durch das Wort ... § 5 Absatz 5, § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 3 werden jeweils die Wörter „ § 83 dieses Gesetzes und" gestrichen und wird jeweils das Wort „stehen" durch das Wort ... 3 Satz 1 Nummer" ersetzt. b) In Absatz 4a Satz 2 werden die Wörter „ § 83 dieses Gesetzes und" gestrichen und wird das Wort „stehen" durch das Wort ... ersetzt. 7. In § 39a Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „ § 83 dieses Gesetzes und" gestrichen und wird das Wort „stehen" durch das Wort ... entsprechend anzuwenden. Absatz 2 gilt auch für frühere Mitglieder." 16. § 83 wird wie folgt gefasst: „§ 83 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von ... frühere Mitglieder." 16. § 83 wird wie folgt gefasst: „ § 83 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen (1) Die Mitglieder des ... oder den Mitgliedern ihres Präsidiums zur Mitarbeit herangezogen werden, gilt § 83 Absatz 1 und 2 entsprechend." b) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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