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Zitierungen von § 121 StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 127 StBerG Berufung (vom 01.08.2022)
...  (3) Die Berufung kann nur schriftlich gerechtfertigt werden. (4) Die §§ 121 und 123 bis 125 sind auf das Berufungsverfahren sinngemäß anzuwenden; hierbei ... 123 bis 125 sind auf das Berufungsverfahren sinngemäß anzuwenden; hierbei lässt § 121 die sinngemäße Anwendung des § 329 Absatz 1 der Strafprozessordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... „Mitglieds der Steuerberaterkammer" ersetzt. r) In der Angabe zu § 121 werden die Wörter „Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten" durch die ... durch die Wörter „Mitglied der Steuerberaterkammer" ersetzt. 50. § 121 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die §§ 121 und 123 bis 125 sind auf das Berufungsverfahren sinngemäß anzuwenden; hierbei ... 123 bis 125 sind auf das Berufungsverfahren sinngemäß anzuwenden; hierbei lässt § 121 die sinngemäße Anwendung des § 329 Absatz 1 der Strafprozessordnung ...
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