interne Verweise§ 76a StBerG Eintragung in das Berufsregister (vom 01.07.2023) ... Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 1 Nummer 4 oder des § 134 , i) die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs sowie ... Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134 , m) die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der ...
§ 139 StBerG Wirkungen des Verbots (vom 01.08.2022) ... erbringen. (3) Das Mitglied der Steuerberaterkammer, gegen das ein Vertretungsverbot ( § 134 Absatz 1 ) verhängt ist, darf weder als Vertreter oder Beistand vor einem Gericht, vor Behörden, ...
§ 143 StBerG Aufhebung des Verbots (vom 01.08.2022) ... nicht vorliegen mehr nicht oder. (2) Über die Aufhebung entscheidet das nach § 134 Abs. 3 zuständige Gericht. (3) Beantragt das Mitglied der Steuerberaterkammer, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 1 Nummer 4 oder des § 134 , i) die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs sowie ... Bestehen eines Berufs- oder Vertretungsverbots im Sinne des § 90 Absatz 2 Nummer 4 oder des § 134 , m) die Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs der ... § 111f Berufs- und Vertretungsverbot In § 129 Absatz 1, § 134 Absatz 1 , § 140 Absatz 1 und § 142 Nummer 1 tritt an die Stelle der Ausschließung aus dem ... und das Wort „er" durch das Wort „es" ersetzt. 60. § 134 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... „(3) Das Mitglied der Steuerberaterkammer, gegen das ein Vertretungsverbot ( § 134 Absatz 1 ) verhängt ist, darf weder als Vertreter oder Beistand vor einem Gericht, vor Behörden, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1665/v23843.htm