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Zitierungen von § 55h StBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55h StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 StBerG Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... des jeweiligen nichtsteuerberatenden Berufs treten. Die §§ 51 bis 55h gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des ...
§ 76a StBerG Eintragung in das Berufsregister (vom 01.07.2023)
... e) berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h , f) die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder ... e) berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h , f) folgende Angaben zu den Gesellschaftern: aa) bei natürlichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... 55f Berufshaftpflichtversicherung § 55g Steuerberatungsgesellschaft § 55h Bürogemeinschaft". e) Die Angabe zu § 56 wird wie folgt gefasst: ... kann die Ausübung des jeweiligen nichtsteuerberatenden Berufs treten. Die §§ 51 bis 55h gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des ... die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft" führen. § 55h Bürogemeinschaft (1) Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte können ... e) berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h , f) die Anschrift der weiteren Beratungsstellen, der Familienname, der Vorname oder ... e) berufliche Zusammenschlüsse im Sinne der §§ 49, 50 und 55h , f) folgende Angaben zu den Gesellschaftern: aa) bei natürlichen ...
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