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Artikel 6a - Medizinforschungsgesetz (MedFoG k.a.Abk.)

Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes


Artikel 6a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Oktober 2024 KHEntgG § 21

§ 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 105) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe f werden nach dem Wort „Sozialgesetzbuch" ein Komma und die Wörter „nach den Leistungsgruppen nach Anlage 1 zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch" eingefügt.

b)
In Buchstabe g wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.

c)
Folgender Buchstabe h wird angefügt:

„h)
Informationen über die Teilnahme an dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 136c Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, gegliedert nach dem Kennzeichen des Standorts nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch;".

2.
Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird nach den Wörtern „Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a bis c" ein Komma und die Angabe „h" eingefügt.

b)
In Nummer 4 werden die Wörter „Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d und g" durch die Wörter „Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, g und h" ersetzt.

3.
In Absatz 3b Satz 1 wird im Satzteil vor der Aufzählung die Angabe „Buchstabe a" durch die Angabe „Buchstabe a, h" ersetzt.

4.
Absatz 7 Satz 4 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Absatz 5 Satz 2 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass der Abschlag nicht durch die Datenstelle festzulegen ist, sondern pauschal 50.000 Euro je Kalenderquartal und Standort eines Krankenhauses beträgt. Absatz 5 Satz 7 und 8 gilt für den Abschlag nach Satz 4 entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 6a Medizinforschungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6a MedFoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedFoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Artikel 3 KHVVG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Krankenhausentgeltgesetz vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), das zuletzt durch Artikel 6a des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...