Artikel 5 - Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (LeitEntschEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 5 ändert mWv. 31. Oktober 2024 VwGO § 173

In § 173 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 237) geändert worden ist, werden nach dem Wort „ausschließen" ein Semikolon und die Wörter „das Leitentscheidungsverfahren nach den §§ 552b und 565 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden" eingefügt.



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