Berichtigung des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModGBer k.a.Abk.)

B. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 331; Geltung ab 19.07.2024
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 19. Juli 2024 PostModG Artikel 43, PostG-ÜbertrV PostSchliV § 17

Das Postrechtsmodernisierungsgesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 43 Absatz 2 sind die Wörter „33, 34 und 36 Nummer 5" durch die Wörter „33 und 35 Nummer 5" zu ersetzen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag Eimer



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed