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Schlussformel - Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (6. AÜGLohnV k.a.Abk.)

V. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 333
Geltung ab 01.11.2024 bis 30.09.2025; FNA: 810-31-3-6 Arbeitsförderung

Schlussformel



Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil

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