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§ 3 - Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt (UKRatZustAnO)
§ 3 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Oktober 2024.
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