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Änderungen durch Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 3 des Registermodernisierungsgesetzes
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
01.11.2024 | Bekanntmachung | ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Bundesmeldegesetz (BMG) |
Artikel 22 | Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16672/l.htm