Artikel 23 - Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung (SektMindAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339; Geltung ab 07.11.2024, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 23 Änderung der Hundertvierundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr)


Artikel 23 ändert mWv. 7. November 2024 EDTL-IFR-PV

Die Hundertvierundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr) vom 27. August 1997 (BAnz. S. 11.886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 111) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Änderungsnachweis)



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