Artikel 30 - Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung (SektMindAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339; Geltung ab 07.11.2024, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 30 Änderung der Zweihundertzweiten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen)


Artikel 30 ändert mWv. 7. November 2024 EDTD-IFR-PV

Die Zweihundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen) vom 15. Dezember 2000 (BAnz. 2001 S. 353), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Januar 2014 (BAnz AT 27.01.2014 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Änderungsnachweis)



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