Artikel 59 - Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung (SektMindAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339; Geltung ab 07.11.2024, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 59 Änderung der Zweihundertsiebenundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen)


Artikel 59 ändert mWv. 7. November 2024 EDAZ-IFR-PV

Die Zweihundertsiebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen) vom 6. Juli 2018 (BAnz AT 20.07.2018 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 34) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Änderungsnachweis)



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