Artikel 63 - Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung (SektMindAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339; Geltung ab 07.11.2024, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 63 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 34 tritt am 23. Januar 2025 in Kraft.

(3) Artikel 37 tritt am 28. November 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. November 2024.



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