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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2026

§ 12 - Estrichlegermeisterverordnung (EstrMstrV)

V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 344
Geltung ab 01.01.2026; FNA: 7110-3-217 Handwerk im Allgemeinen

§ 12 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Estrichleger-Handwerk führen und organisieren"



(1) 1Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Estrichleger-Handwerk führen und organisieren" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Estrichleger-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. 2Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Estrichleger-Handwerk führen und organisieren" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:

a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,

b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,

c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,

d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und

e)
Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,

2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,

b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie Kundenpflege entwickeln,

c)
Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs sowie deren Mehrwerte für Kundinnen und Kunden erstellen,

d)
Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützte, ermitteln und bewerten sowie

e)
professionelles Reklamationsmanagement einrichten,

3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:

a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,

b)
Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,

c)
Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,

d)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten,

e)
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Qualitätssicherung in der Handwerksorganisation erläutern und bewerten,

f)
Möglichkeiten der Gütesicherung über Eigenüberwachung sowie über Fremdüberwachung erläutern,

g)
Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Materialen sowie Mischungen für die Baudokumentation und zur Erfüllung von Informationspflichten erläutern,

h)
Betriebsanweisungen, Checklisten sowie Dokumentationen erstellen und

i)
Prozesse sowie Stellenbeschreibungen definieren,

4.
Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Einsatz von Personal disponieren,

b)
Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,

c)
Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,

d)
Qualifikationsbedarfe ermitteln,

e)
Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Estrichleger-Handwerk, planen sowie

f)
Maßnahmen sowie Anreize zur Gesunderhaltung des Personals erläutern und

5.
Betriebsausstattung sowie Lagerausstattung und Betriebsabläufe planen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,

b)
Ausstattung des Betriebes, des Lagers und der Fahrzeuge, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrstofflagerung und ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten sowie logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,

c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte sowie sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,

d)
Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen sowie Fahrzeugen planen und

e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, von Material sowie von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen.



 

Zitierungen von § 12 EstrMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 EstrMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EstrMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 EstrMstrV Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II
... erbringen, kontrollieren und übergeben" und 3. nach Maßgabe des § 12 „Einen Betrieb im Estrichleger-Handwerk führen und organisieren". (2) ...
§ 13 EstrMstrV Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II
... werden die Bewertungen der Handlungsfelder nach den §§ 10 bis 12 gleich gewichtet. (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfelder jeweils ...