Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2026

§ 16 - Estrichlegermeisterverordnung (EstrMstrV)

V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 344
Geltung ab 01.01.2026; FNA: 7110-3-217 Handwerk im Allgemeinen

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 16 ändert mWv. 1. Januar 2026 EstrMstrV offen

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Estrichlegermeisterverordnung vom 16. Februar 1995 (BGBl. I S. 214), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.



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