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Anlage 3 - Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV)

V. v. 06.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 346
Geltung ab 08.11.2024; FNA: 806-22-17-1 Berufliche Bildung

Anlage 3 (zu § 7 Absatz 3) Bescheid über die Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster (BGBl. 2024 I Nr. 346 S. 8)


Muster (BGBl. 2024 I Nr. 346 S. 9)




 

Zitierungen von Anlage 3 BBFVerfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BBFVerfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBFVerfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BBFVerfV Maßgaben zur Ausgestaltung des Zeugnisses bei Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit und des Bescheides bei Feststellung der überwiegenden oder teilweisen Vergleichbarkeit
... oder des § 41d der Handwerksordnung wird der Bescheid nach Maßgabe der Anlage 3  ...