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Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (6. UkraineAufenthÜVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. November 2024.

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