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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025

Bekanntmachung - Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 (RVBeitrSBek2025 k.a.Abk.)

B. v. 19.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 368
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 8232-58-15 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen

Bekanntmachung



Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2025 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent.