Eingangsformel - Verordnung zur Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren und zur Übertragung der Verordnungsermächtigung auf das Bundesamt für Soziale Sicherung (NRFaFeV k.a.Abk.)

V. v. 26.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 372; Geltung ab 01.01.2025

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet auf Grund

-
des § 181 Absatz 3 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nummer 25 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) neu gefasst worden ist, und

-
des § 181 Absatz 3 Satz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 35 Nummer 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist:



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