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Art. 6
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Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FPStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FPStatGuaÄndG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 11 FinmadiG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Versicherungsaufsichtsgesetz vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 377
) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
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