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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025
§ 5 - Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProVFFPrV)
§ 5 Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit"
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit" umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Zitierungen von § 5 BAProVFFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BAProVFFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProVFFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BAProVFFPrV Inhalt und Gliederung der Prüfung
... 4, 2. Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit" nach § 5 ...
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