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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025
§ 12 - Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProVFFPrV)
§ 12 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit"
§ 12 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung von drei komplexen betrieblichen Situationen, aus denen die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. 2Die komplexen betrieblichen Situationen haben jeweils einen Qualifikationsinhalt des Prüfungsbereichs nach § 8 Satz 2 Nummer 1, 2 und 3 als Schwerpunkt, wobei alle Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereichs nach § 8 situationsbezogen thematisiert werden können.
(2) 1Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereichs nach § 9 situationsbezogen thematisiert werden, wobei die Qualifikationsinhalte nach § 9 Nummer 4 enthalten sein müssen. 2Die Aufgabenstellungen sind aufeinander abzustimmen und müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen.
(3) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Prüfungsleistung in Form von schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben.
(4) Die Bearbeitungszeit beträgt 300 Minuten.
Zitierungen von § 12 BAProVFFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BAProVFFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProVFFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 BAProVFFPrV Form und Ablauf der Prüfung
... nach § 3 Nummer 2 gliedert sich in: 1. eine schriftliche Prüfung nach § 12 und 2. eine praxisbezogene Prüfung nach § 13. (3) Das ...
§ 14 BAProVFFPrV Bewertung der Prüfungsleistungen
... zu bewerten: 1. in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistung nach § 12 Absatz 3 , 2. in der praxisbezogenen Prüfung jeweils a) die schriftliche ...
Anlage 2 BAProVFFPrV (zu § 17) Zeugnisinhalte
... „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit" erbrachten Prüfungsleistungen nach § 12 , 6. Benennung des Themas der schriftlichen Praxistransferarbeit nach § 13 Absatz ...
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