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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2025
Anlage 2 - Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProVFFPrV)
Anlage 2 (zu § 17) Zeugnisinhalte
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung der Prüfungsteile,
- 2.
- Bewertung des Prüfungsteils „Kundenbedarfsfelder",
- 3.
- Bewertung des Prüfungsteils „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit",
- 4.
- Bewertung der im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder" erbrachten Prüfungsleistungen nach § 11,
- 5.
- Bewertung der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit" erbrachten Prüfungsleistungen nach § 12,
- 6.
- Benennung des Themas der schriftlichen Praxistransferarbeit nach § 13 Absatz 2,
- 7.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit" erbrachten Prüfungsleistungen nach § 13,
- 8.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 9.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 10.
- die Gesamtnote in Worten und
- 11.
- Befreiungen nach § 16
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Zitierungen von Anlage 2 BAProVFFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BAProVFFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProVFFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 BAProVFFPrV Zeugnisse
... der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle sowie die Gesamtnote als Dezimalzahl ...
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