Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (GefStoffVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der PSA-Benutzungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 5. Dezember 2024 PSA-BV § 2

In § 2 Absatz 1 Nummer 1 der PSA-Benutzungsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) werden die Wörter „über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen" durch die Wörter „(EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 51) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.



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