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Zitierungen von § 36 EBRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 EBRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EBRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EBRG Geltungsbereich (vom 18.06.2011)
... für den Bericht gegenüber den örtlichen Arbeitnehmervertretungen im Inland (§ 36 Absatz 2) gilt dieses Gesetz auch dann, wenn die zentrale Leitung nicht im Inland ...
§ 35 EBRG Geheimhaltung, Vertraulichkeit (vom 18.06.2011)
... Betriebe oder Unternehmen, wenn diese auf Grund einer Vereinbarung nach § 18 oder nach § 36 über den Inhalt der Unterrichtungen und die Ergebnisse der Anhörungen zu unterrichten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
G. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 2. EBRG-ÄndG Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes
... 5 Absatz 2 und 3" und die Angabe „§ 35 Abs. 2" durch die Angabe „§ 36 Absatz 2" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... Überschrift zum Vierten Abschnitt werden aufgehoben. 19. Der bisherige § 36 wird § 32 und in Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 22 Abs. 2 bis 4" durch ... b) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 35" durch die Angabe „§ 36 " ersetzt. 25. Nach dem neuen § 35 werden die folgenden §§ 36 bis 39 ... 36" ersetzt. 25. Nach dem neuen § 35 werden die folgenden §§ 36 bis 39 eingefügt: „§ 36 Unterrichtung der örtlichen ... § 35 werden die folgenden §§ 36 bis 39 eingefügt: „§ 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter (1) Der Europäische ...
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