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Zitierungen von § 37 EBRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 EBRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EBRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 41 EBRG Fortgeltung (vom 18.06.2011)
... besteht, sind die Bestimmungen dieses Gesetzes außer in den Fällen des § 37 nicht anwendbar, solange die Vereinbarung wirksam ist. Die Vereinbarung muß sich ... werden, soweit es sich nicht um wesentliche Strukturänderungen im Sinne des § 37 handelt. (5) Ist eine Vereinbarung befristet geschlossen worden, können die ... erfüllen, sind die Bestimmungen dieses Gesetzes außer in den Fällen des § 37 nicht anwendbar, wenn in diesen Unternehmen und Unternehmensgruppen vor dem 15. Dezember 1999 eine ... unterzeichnet oder überarbeitet wurde, sind außer in den Fällen des § 37 die Bestimmungen dieses Gesetzes in der Fassung vom 28. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1548, 2022), ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
G. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 2. EBRG-ÄndG Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes
... durch die Angabe „§ 22 Absatz 2" ersetzt. 20. Der bisherige § 37 wird § 33. 21. Die bisherige Überschrift zum Fünften Teil wird ... 36" ersetzt. 25. Nach dem neuen § 35 werden die folgenden §§ 36 bis 39 eingefügt: „§ 36 Unterrichtung der örtlichen ... erstattet, ist er auch dem zuständigen Sprecherausschuss zuzuleiten. § 37 Wesentliche Strukturänderung (1) Ändert sich die Struktur des ... „dieses Gesetzes" die Wörter „außer in den Fällen des § 37 " eingefügt. b) In Absatz 4 werden der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt ... Wörter „soweit es sich nicht um wesentliche Strukturänderungen im Sinne des § 37 handelt." angefügt. c) In Absatz 7 Satz 1 werden nach den Wörtern ... „dieses Gesetzes" die Wörter „außer in den Fällen des § 37 " eingefügt. d) Folgender Absatz 8 wird angefügt: ... unterzeichnet oder überarbeitet wurde, sind außer in den Fällen des § 37 die Bestimmungen dieses Gesetzes in der Fassung vom 28. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1548, 2022), ...
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