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Zitierungen von § 23 EBRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 EBRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EBRG Geltungsbereich (vom 18.06.2011)
... 16 Abs. 2), die Bestellung der auf das Inland entfallenden Arbeitnehmervertreter (§§ 11, 23 Abs. 1 bis 5 und § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 23) und die für sie geltenden ... (§§ 11, 23 Abs. 1 bis 5 und § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 ) und die für sie geltenden Schutzbestimmungen (§ 40) sowie für den Bericht ...
§ 18 EBRG Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung (vom 18.06.2011)
... anzuwendende Verfahren, einschließlich einer Übergangsregelung. (2) § 23 gilt ...
§ 21 EBRG Voraussetzungen (vom 18.06.2011)
... (§ 9), ist ein Europäischer Betriebsrat gemäß den §§ 22 und 23 zu errichten. Das gleiche gilt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung keine ...
§ 36 EBRG Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter (vom 18.06.2011)
... 2 des Sprecherausschussgesetzes zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn ein nach § 23 Absatz 6 bestimmter Angestellter an der Sitzung zur Unterrichtung und Anhörung des ...
§ 37 EBRG Wesentliche Strukturänderung (vom 18.06.2011)
... Fällen des § 21 Absatz 1 ein Europäischer Betriebsrat nach den §§ 22 und 23 zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)
G. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 2. EBRG-ÄndG Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes
... entsandt." b) Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben. 9. § 23 wird wie folgt geändert: a) Dem Wortlaut des Absatzes 5 werden die Wörter ... 2 Absatz 2 des Sprecherausschussgesetzes zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn ein nach § 23 Absatz 6 bestimmter Angestellter an der Sitzung zur Unterrichtung und Anhörung des ... Fällen des § 21 Absatz 1 ein Europäischer Betriebsrat nach den §§ 22 und 23 zu errichten. § 38 Fortbildung (1) Der Europäische Betriebsrat ...