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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" (NSGSylVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2024 NSGSylV § 1, § 2, § 5a (neu), § 6, § 7, § 8, § 9, Anlage 1, Anlage 2
Die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" vom 22. September 2017 (BGBl. I S. 3423), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 wird nach dem Wort „registriert" der Punkt entfernt und das Wort „sowie" eingefügt.
- b)
- Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
- „3.
- „Zentrale Deutsche Bucht nordwestlich der Insel Helgoland", als Ausgleichsmaßnahme nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und § 34 Absatz 5 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes für mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes „Östliche Deutsche Bucht" durch den Offshore-Windpark „Butendiek"."
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Bereiche I und II" durch die Wörter „Bereiche I, II und III" ersetzt.
- bb)
- In Satz 5 wird die Angabe „SYL7, SYL12 und SYL13" durch die Wörter „SYL7 und SYL12 bis SYL14" ersetzt.
- cc)
- Es werden folgende Sätze angefügt:
„Bereich III bezeichnet das Gebiet „Zentrale Deutsche Bucht nordwestlich der Insel Helgoland" im Sinne von § 1 Satz 3 Nummer 3 und ist durch die Verbindung der in Anlage 1 Abschnitt B Nummer 3 aufgeführten Punkte begrenzt. Zwischen den Punkten SYL7 und SYL8 ist die Grenze deckungsgleich mit den Außengrenzen des Naturschutzgebietes nach den Absätzen 2 und 3. Die Punkte SYL8, SYL11, SYL13, SYL12 und SYL7 sind durch Loxodrome miteinander verbunden."
- b)
- In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „1 : 275.000" durch die Angabe „1 : 300.000" ersetzt.
- 3.
- Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:
„§ 5a Schutzzweck des Bereiches III(1) Zu den im Bereich III des Naturschutzgebietes verfolgten Schutzzwecken gehören die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands- 1.
- der im Bereich vorkommenden Arten nach Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG
- a)
- Sterntaucher (Gavia stellata, EU-Code A001) und
- b)
- Prachttaucher (Gavia arctica, EU-Code A002) sowie
- 2.
- des Bereiches in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser, Durchzugs- und Rastgebiet für die genannten Arten.
(2) Zum Schutz der Lebensräume und zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der in Absatz 1 Nummer 1 aufgeführten Vogelarten sowie zum Schutz des Bereiches III in seinen in Absatz 1 Nummer 2 genannten Funktionen gilt § 5 Absatz 2 entsprechend." - 4.
- In § 6 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b werden hinter der Angabe „Bereich I" die Wörter „und im Bereich III" eingefügt.
- 5.
- In § 7 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 4 und Absatz 5, in § 8 Absatz 1 und in § 9 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§§ 4 und 5" durch die Angabe „§§ 4 bis 5a" ersetzt.
- 6.
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2, 4 und 5) wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Tabelle in Abschnitt A und in der Tabelle in Abschnitt B Nummer 1 und Nummer 2 wird die Angabe „SYL13" durch die Angabe „SYL14" ersetzt.
- b)
- In der Tabelle in Abschnitt B Nummer 2 wird nach der Zeile „SYL12 54° 43' 59,0" N 7° 20' 05,0" E" die Zeile „SYL13 54° 59' 49,8" N 7° 16' 09,8" E" eingefügt.
- c)
- In Abschnitt B wird folgende Nummer angefügt:
- „3.
- Geografische Koordinaten des Bereiches III
SYL8 54° 32' 20,0" N 7° 01' 13,0" E
SYL11 54° 57' 26,0" N 6° 56' 17,0" E
SYL13 54° 59' 49,8" N 7° 16' 09,8" E
SYL12 54° 43' 59,0" N 7° 20' 05,0" E
SYL7 54° 32' 20,0" N 7° 33' 34,0" E".
- 7.
- Die Anlage 2 (zu § 2 Absatz 6) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 NSGSylVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NSGSylVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16773/a320237.htm