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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" (NSGSylVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397; Geltung ab 10.12.2024

Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2024 NSGSylV § 1, § 2, § 5a (neu), § 6, § 7, § 8, § 9, Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" vom 22. September 2017 (BGBl. I S. 3423), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird nach dem Wort „registriert" der Punkt entfernt und das Wort „sowie" eingefügt.

b)
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:

„3.
„Zentrale Deutsche Bucht nordwestlich der Insel Helgoland", als Ausgleichsmaßnahme nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und § 34 Absatz 5 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes für mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes „Östliche Deutsche Bucht" durch den Offshore-Windpark „Butendiek"."

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Bereiche I und II" durch die Wörter „Bereiche I, II und III" ersetzt.

bb)
In Satz 5 wird die Angabe „SYL7, SYL12 und SYL13" durch die Wörter „SYL7 und SYL12 bis SYL14" ersetzt.

cc)
Es werden folgende Sätze angefügt:

„Bereich III bezeichnet das Gebiet „Zentrale Deutsche Bucht nordwestlich der Insel Helgoland" im Sinne von § 1 Satz 3 Nummer 3 und ist durch die Verbindung der in Anlage 1 Abschnitt B Nummer 3 aufgeführten Punkte begrenzt. Zwischen den Punkten SYL7 und SYL8 ist die Grenze deckungsgleich mit den Außengrenzen des Naturschutzgebietes nach den Absätzen 2 und 3. Die Punkte SYL8, SYL11, SYL13, SYL12 und SYL7 sind durch Loxodrome miteinander verbunden."

b)
In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „1 : 275.000" durch die Angabe „1 : 300.000" ersetzt.

3.
Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

§ 5a Schutzzweck des Bereiches III

(1) Zu den im Bereich III des Naturschutzgebietes verfolgten Schutzzwecken gehören die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1.
der im Bereich vorkommenden Arten nach Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG

a)
Sterntaucher (Gavia stellata, EU-Code A001) und

b)
Prachttaucher (Gavia arctica, EU-Code A002) sowie

2.
des Bereiches in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser, Durchzugs- und Rastgebiet für die genannten Arten.

(2) Zum Schutz der Lebensräume und zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der in Absatz 1 Nummer 1 aufgeführten Vogelarten sowie zum Schutz des Bereiches III in seinen in Absatz 1 Nummer 2 genannten Funktionen gilt § 5 Absatz 2 entsprechend."

4.
In § 6 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b werden hinter der Angabe „Bereich I" die Wörter „und im Bereich III" eingefügt.

5.
In § 7 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 4 und Absatz 5, in § 8 Absatz 1 und in § 9 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§§ 4 und 5" durch die Angabe „§§ 4 bis 5a" ersetzt.

6.
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2, 4 und 5) wird wie folgt geändert:

a)
In der Tabelle in Abschnitt A und in der Tabelle in Abschnitt B Nummer 1 und Nummer 2 wird die Angabe „SYL13" durch die Angabe „SYL14" ersetzt.

b)
In der Tabelle in Abschnitt B Nummer 2 wird nach der Zeile „SYL12 54° 43' 59,0" N 7° 20' 05,0" E" die Zeile „SYL13 54° 59' 49,8" N 7° 16' 09,8" E" eingefügt.

c)
In Abschnitt B wird folgende Nummer angefügt:

„3.
Geografische Koordinaten des Bereiches III

SYL7 54° 32' 20,0" N 7° 33' 34,0" E

SYL8 54° 32' 20,0" N 7° 01' 13,0" E

SYL11 54° 57' 26,0" N 6° 56' 17,0" E

SYL13 54° 59' 49,8" N 7° 16' 09,8" E

SYL12 54° 43' 59,0" N 7° 20' 05,0" E

SYL7 54° 32' 20,0" N 7° 33' 34,0" E".

7.
Die Anlage 2 (zu § 2 Absatz 6) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 NSGSylVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NSGSylVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang NSGSylVÄndV zu Artikel 1 Nummer 7