Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (1. FHKVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 des Luftverkehrsgesetzes, von denen Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 zuletzt durch Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1032) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr:



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