Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (1. FHKVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung


Artikel 1 ändert mWv. 12. Dezember 2024 FHKV § 1, § 2

Die Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung vom 13. Juni 1994 (BGBl. I S. 1262), die zuletzt durch Artikel 573 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
die Wörter „Berlin (Flughafensystem Schönefeld - Tegel - Tempelhof)," werden durch die Wörter „Berlin Brandenburg" ersetzt.

b)
nach den Wörtern „- Leipzig/Halle," wird das Wort „- Memmingen," eingefügt.

2.
In § 1 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 sowie § 2 Absatz 3 werden jeweils die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Wörter „Bundesministerium für Digitales und Verkehr" ersetzt.



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