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§ 14 - Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz (TierGesBußG)
Artikel 1 G. v. 08.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 405
Geltung ab 13.12.2024; FNA: 7831-15 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 13.12.2024; FNA: 7831-15 Tierseuchenbekämpfung
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§ 14 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 14 wird in 1 Vorschrift zitiert
Verweisungen in diesem Gesetz auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in der Anlage angegebenen Fassungen.
Zitierungen von § 14 TierGesBußG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 TierGesBußG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierGesBußG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16781/a320311.htm