Eingangsformel - Verordnung zur Änderung soldatenlaufbahnrechtlicher und arbeitssicherstellungsrechtlicher Vorschriften (SLVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418; Geltung ab 01.01.2025

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 27 Absatz 1 in Verbindung mit § 93 Absatz 1 Nummer 2 des Soldatengesetzes, von denen § 93 Absatz 1 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 392) geändert worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 6 Nummer 5 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147), und

-
des § 34 Satz 1 des Arbeitssicherstellungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 24 Nummer 5 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist,

verordnet die Bundesregierung:



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