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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (SoldEntsRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Weitere Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 USG § 9

In § 9 Nummer 1 Buchstabe b des Unterhaltssicherungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „§ 47 Absatz 1 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 64 Absatz 1 Satz 2 und 3" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 SoldEntsRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoldEntsRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 14 BwESuÄndG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1179), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 423 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 50 bis 50b" durch die ...