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Artikel 13 - Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (SoldEntsRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2024 GtDITZBundVDV § 8




 

Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 SoldEntsRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoldEntsRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 SoldEntsRÄndG Inkrafttreten
... vom 1. Juli 2024 in Kraft. (6) Artikel 2 Nummer 1 bis 8 und 11 sowie die Artikel 4, 6, 13 , 15 und 16 treten am Tag nach der Verkündung in ...