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Artikel 15 - Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (SoldEntsRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2024 SVReformG Artikel 17, Artikel 37, Artikel 40, Artikel 69


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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 SoldEntsRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoldEntsRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 SoldEntsRÄndG Inkrafttreten
... 1. Juli 2024 in Kraft. (6) Artikel 2 Nummer 1 bis 8 und 11 sowie die Artikel 4, 6, 13, 15 und 16 treten am Tag nach der Verkündung in ...